Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bikeslife GmbH, Äußere Nürnberger Str. 75, 91301 Forchheim
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Bikeslife GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Eric Schneider geschäftsansässig in der Äußeren Nürnberger Str. 75, 91301 Forchheim (im Folgenden: Bikeslife GmbH) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde).
(2) Die Bikeslife GmbH erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(1) Die Produktpräsentationen der Bikeslife GmbH, insbesondere in Prospekten, Anzeigen oder im Internet. stellen noch kein bindendes Angebot der Bikeslife GmbH dar. Vertragsschlüsse erfolgen nur in den Geschäftsräumen der Bikeslife GmbH.
(2) Geschäfte im Wege des Fernabsatzes werden grundsätzlich nicht getätigt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht somit beim Kauf im Ladengeschäft regelmäßig nicht.
(3) Die Bikeslife GmbH erhebt eine pro Tag abzurechnende Standgebühr für bestellte oder reparierte Fahrräder mit Ablauf der vereinbarten Abholfrist gemäß aktueller Preisliste.
(1) Die Gewährleistung für verkaufte Artikel richtet sich ohne Einschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache.
(2) Ist der Kunde Unternehmen gem. § 14 BGB, wird eine Verjährungsfirst von 12 Monaten ab Übergabe der Sache vereinbart.
(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlung der Ware erfolgt nach Wahl des Kunden bar oder unbar. Die Bikeslife GmbH behält sich die Ablehnung bestimmter Zahlungsarten vor.
(2) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz an die Bikeslife zu leisten, wenn der Verbraucher gem. § 13 BGB ist.
Ist der Kunde Unternehmer beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(4) Unabhängig davon bleibt es der Bikesife GmbH unbenommen, einen sonstigen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
(5) Für Rücklastschriften aus Bankeinzug oder Kreditkartenrückabwicklungen behält sich die Bikeslife GmbH vor, eine im Einzelfall zu bestimmende angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben, es sei denn, der Kunde hat die Rücklastschrift oder die Kreditkartenrückabwicklung nicht zu vertreten.
(6) Entstehen der Bikeslife GmbH aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzliche Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, es sei denn, der hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
Bis zur Erfüllung aller aus dem jeweiligen Vertrag entstehenden Forderungen, die der Bikeslife GmbH gegen den Kunden zustehen, behält sich die Bikeslife GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Vor dem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veraarbeitung oder Umgestaltung ohne die ausdrückliche Einwilligung der Bikelife GmbH nicht zulässig.
(1) Die Bikeslife GmbH haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie entgangenen Gewinn.
(2) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn.
(3) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Bikeslife GmbH, auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 bis 3 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Bikeslife GmbH.
(5) Eventuelle Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(6) Der Kunde haftet auch vorvertraglich, soweit er bei Probefahrten schuldhaft Beschädigungen am Fahrrädern verursacht.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Bikeslife GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag mit dem Kunden im Übrigen nicht berührt, soweit anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne die unwirksamen Klauseln geschlossen worden wäre.
Stand: 13. Oktober 2023
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